Staatsanwaltschaft tappt noch im Dunkeln

Vor rund zwei Monaten kam es bei Dreharbeiten zu Stefan Raabs neuer Show in Köln zu einem Diebstahl. Leider fehlt vom Täter bislang noch jede Spur. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gebe es aktuell noch „keine konkreten Hinweise.“
TV-Comeback der anderen Art
Kurz nach Stefan Raabs legendärem TV-Comeback wurde seinem Team eine versteckte Kamera gestohlen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Allerdings erscheinen die Chancen auf eine erfolgreiche Klärung des Falls eher gering. Nach wie vor gibt es keine konkreten Hinweise auf den Täter. Ob der Diebstahl je aufgeklärt werden kann, ist deshalb fraglich, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte: „Die Staatsanwaltschaft wird jedoch prüfen, ob es noch erfolgversprechende Ermittlungsansätze zur Klärung des Sachverhalts gibt.“
Kameradiebstahl mit Folgen „In zwei Tagen ist das Ding wieder da!“
Raab selbst hatte den Diebstahl im September in seiner neuen Sendung „Du gewinnst hier nicht die Million bei Stefan Raab“ (RTL+) bekanntgegeben. Offenbar ereignete sich der Vorfall in der Kölner Innenstadt bei einem seiner Drehs. Demnach wurde die Kamera vor einem Blumengeschäft entwendet. Dann sprach Raab direkt zu dem Täter und forderte: „In zwei Tagen ist das Ding wieder hier.“ Nur dann sei man auch bereit, „Schwamm drüber“ zu sagen. Darüber hinaus deutete er an, dass man mit einer anderen Kamera belastendes Material aufgenommen habe. In einer weiteren Sendung wurde der Diebstahl dann aber nicht mehr thematisiert. Auf Anfrage sagte ein RTL Sprecher dazu, dass Raab Entertainment sich zu dem Sachverhalt nicht äußern wolle.
Polizei übergibt Fall an Staatsanwaltschaft
Die Polizei ermittelte zunächst aus Amts wegen in dem Fall, da keine Anzeige eingegangen ist, der Diebstahl aber anderweitig, in diesem Fall über eine TV-Show bekanntgeworden ist. Das sei ein übliches Vorgehen der Polizei. Inzwischen hat die Polizei das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese hat dann die Möglichkeit, die Akte zu schließen, falls keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden können. Darauf scheint es auch hinauszulaufen, denn passiert ist bis heute leider nichts: Vom Täter und dem Diebesgut fehlen nach wie vor jede Spur. Sollte die Akte tatsächlich geschlossen werden und im Nachhinein erdrückende Beweise gefunden werden, könnte das Verfahren aber erneut aufgenommen werden.
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