Henning Radtke

Bundesverfassungsrichter im "heute-journal": "Maßstab der Verhältnismäßigkeit bleibt immer gleich"

In den allermeisten Fällen ist es schwer, ein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts für ein Interview zu gewinnen. Am Sonntag stand jedoch Richter Henning Radtke im "heute-journal" Marietta Slomka Rede und Antwort zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen.

Aufgrund der noch unklaren Pandemie-Entwicklung schließt die Bundesregierung weiterhin nichts aus: Impfpflicht und Kontaktbeschränkungen bleiben ein Thema. Ende November wurde die Bundesnotbremse aus dem Frühjahr nachträglich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgesegnet – ein weiter Entscheidungsspielraum für die Politik. Mit Professor Henning Radtke, zugeschaltet aus Karlsruhe, äußerte sich am Sonntag im ZDF-"heute-journal" ein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen. In der Regel geben die Richter keine Interviews, sie sprechen "durch ihre Urteile", wie Moderatorin Marietta Slomka einleitete.

Laut Radtke seien zwei Dinge wichtig zu betonen. Erstens: "Auch in der Pandemie gelten die Grundrechte in vollem Umfang." Und zweitens: "Wenn Grundrechte eingeschränkt werden, um der Pandemie Herr zu werden, dann geht das nur unter den allgemeinen Voraussetzungen jeder anderen Grundrechtseinschränkung auch." Diesen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit "wird die Politik auch in Zukunft zu berücksichtigen haben".

Moderatorin Slomka wollte wissen, ob sich durch die fortgeschrittene Impfkampagne der Maßstab der Verhältnismäßigkeit geändert habe. "Der Maßstab der Verhältnismäßigkeit bleibt immer gleich" und bestehe aus einem Vierklang, erklärte der Richter. Der Gesetzgeber müsse legitime Ziele verfolgen und die eingesetzten Maßnahmen müssten geeignet sein, diese Ziele zu erreichen. Zudem müssten sie erforderlich sein, dürfen also nicht darüber hinausgehen. Hinzu käme eine Abwägung zwischen "den betroffenen Grundrechten einerseits und den zu schützenden Rechten andererseits".

Grundsätzlich seien die Maßstäbe zeitlos, aber "nicht zeitlos ist ihre Anwendung auf die konkreten Maßnahmen", welche durchaus von den jeweiligen Verhältnissen abhängig seien. Darunter fiele auch der Impffortschritt und die Wirkung der Vakzine.

Teils wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im November scharf kritisiert. "Ich kann Kritik gut verstehen, wenn es darum geht, dass viele Menschen in diesem Lande Sorge haben um ihre Freiheitsrechte", so Henning Radtke. "In der Sache kann ich diese Kritik allerdings nicht teilen." Man habe bei beiden Entscheidungen zur Bundesnotbremse die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit so angewendet, wie sie der ständigen Rechtsprechung des Gerichts entsprechen würden. "Was dort an Spielräumen eröffnet worden ist, sind die Spielräume, die der demokratisch unmittelbar legitimierte Gesetzgeber eben hat."

Marietta Slomka erklärte, vielen Bürgerinnen und Bürgern würde es schwerfallen einzuschätzen, welchen Einfluss die Entscheidung auch für künftige Maßnahmen habe. "Ich glaube schon, dass man sehr gut vorhersehen kann, was die Verhältnismäßigkeit auch für zukünftige Maßnahmen bedeutet", entgegnete Radtke.

Als konkretes Beispiel führte der Richter Ausgangsbeschränkungen an: Sie seien in den zu überprüfenden gesetzlichen Regelungen "ein Mittel gewesen, um das eigentlich Relevante – nämlich Kontaktbeschränkungen – zu fördern". Demnach sei es jetzt einfach, unter Verhältnismäßigkeits-Gesichtspunkten zu erwägen: "Bedarf es Ausgangsbeschränkungen, um effektiv Kontaktbeschränkungen durchsetzen zu können?" Dies gelte auch für alle anderen Maßnahmen.


Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH

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