Neue Kleiderordnung bei den Filmfestspielen

Cannes: Schluss mit freizügigen Outfits!

13.05.2025, 15.13 Uhr
Die Filmfestspiele von Cannes ändern ihre Regeln: Künftig ist Nacktheit auf dem roten Teppich aus Gründen des Anstandes verboten. Auch voluminöse Kleidung ist unerwünscht, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Prominente müssen ihren Kleidungsstil anpassen, ohne festen Dresscode.
Die Prominenz trifft sich bei den 78. Filmfestspielen von Cannes. Dabei müssen sie die neue Kleiderordnung des Festivals beachten.
Die Prominenz trifft sich bei den 78. Filmfestspielen von Cannes. Dabei müssen sie die neue Kleiderordnung des Festivals beachten.  Fotoquelle: 2025 Getty Images/Thomas Kronsteiner

Auf dem roten Teppich setzt sich die Prominenz gerne in Szene. Wenig Kleidung, viel nackte Haut ist angesagt. In Cannes ist zu viel Nacktheit künftig strikt untersagt. Den roten Teppich nutzen die Stars und Sternchen nur zu gerne, um reichlich nackte Haut zu zeigen. Die Filmfestspiele von Cannes schieben dem Hauch von Nichts nun einen Riegel vor.

Wie die Veranstalter auf der Homepage des Festivals melden, sei Nacktheit aus "Gründen des Anstandes" auf dem Roten sowie in "allen anderen Bereichen" des Festivals verboten. Auch "voluminöse Kleidung" wollen die Ausrichter künftig nicht mehr sehen, insbesondere solche "mit einer großen Schleppe". Diese würden den "ordnungsgemäßen Verkehrsfluss der Gäste behindern und die Bestuhlung des Theaters erschweren".

Aus für den Hauch von Nichts

Bei vergangenen Filmfestspielen sorgten in Cannes immer wieder Prominente für Unmut, die zu viel nackte Haut zeigten. 2024 etwa präsentierten sich Model Bella Hadid Künstlerin Nadia Lee Cohen mit einem Hauch von Nichts.

Nun muss die Prominenz ihren Kleidungsstil bei den 78. Filmfestspielen vom 13. bis 24. Mai anpassen. Dabei geht es laut eines Pressesprechers nicht darum, einen bestimmten Dresscode festzulegen. Man wolle vielmehr "die vollständige Nacktheit auf dem roten Teppich ... verbieten, in Übereinstimmung mit dem institutionellen Rahmen der Veranstaltung und dem französischen Recht".

 


Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH

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