Kippt jetzt die "Zwangsgebühr"?

GEZ-Urteil: Kein Empfangsgerät, keine Gebühr

Wer kein geeignetes Empfangsgerät hat, muss auch keine GEZ-Gebühr zahlen. So zumindest lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das erstmals einer Klage stttgegeben hat, die sich gegen die von vielen als "Zwangsgebühr" empfundene Abgabe gerichtet hatte.

Geklagt hatte eine Hostel-Betreiberin aus Neu-Ulm, die es für ungerechtfertigt hielt, neben dem allgemeinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten auch den zusätzlichen Beitrag für Gästezimmer zu entrichten. Schließlich gebe es in ihren Gästezimmern gar keine Empfangsgeräte.

Nachdem sie in vorangegangen Instanzen erfolglos geblieben war, gaben ihr die Leipziger Richter nun Recht: Das Einfordern der Rundfunkgebühr für Fremdenzimmer sei nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn die Zimmer auch entsprechende Empfangsmöglichkeiten bieten.

Inwieweit das Urteil wegweisend ist für die Zukunft des Rundfunkbeitrags, ist nun eine spannende Frage. Nach einem Bericht der "Neuen Juristischen Wochenschrift" stelle das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen der GEZ derzeit grundsätzlich infrage: Die Richter rollten mit einem Fragenkatalog, den sie an die Landesregierungen verschickt hätten, "das Thema komplett auf".


Quelle: teleschau – der Mediendienst

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