Wegen Schleichwerbung

"Pastewka"-Folge darf nicht mehr gezeigt werden

von teleschau

Wer bei Amazon Prime nach der erfolgreichen achten Staffel der einstigen TV-Sitcom "Pastewka" sucht, dürfte sich in Kürze wundern: Folge vier, "Das Lied von Hals und Nase", darf dort nicht mehr zum Abruf bereitstehen.

Grund ist ein Urteil der Bayerischen Landeszentralen für neue Medien. In den Augen der Behörde verstößt die fragliche Episode gegen das Schleichwerbeverbot. Die BLM "untersagt der Anbieterin Amazon Instant Video daher mit sofortiger Wirkung, die Folge weiter auszustrahlen", heißt es in einer Pressemitteilung.

Anstoß haben die Medienhüter an den Szenen genommen, die in den Räumlichkeiten einer großen deutschen Elektronik-Fachmarktkette spielen. "Die gesamte Folge ist – vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt – von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind", begründet die BLM das Verbot.

In der preisgekürten Fernseh-Sitcom "Pastewka" verballhornt sich der Schauspieler und Komiker Bastian Pastewka seit 2005 selbst. 2014 wurde die letzte Staffel für den Sender SAT.1 produziert. 2018 debütierte das Format beim Streaming-Anbieter Amazon Prime Video. Ab 25. Januar sind auf der VoD-Plattform zehn neue Folgen zu sehen, "Pastewka" geht in die neunte Runde.

Staffel acht steht derweil noch vollständig zum Abruf bereit. Dem Ausstrahlungsverbot der vierten Folge kam Amazon bislang nicht nach. Dem Unternehmen steht es frei, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.


Quelle: teleschau – der Mediendienst

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