"Hart aber fair"

Chaos an den Flughäfen und keine Lösung in Sicht

21.06.2022, 08.17 Uhr
von Lena Rittmann
Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.
Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.  Fotoquelle: picture alliance / AP Photo | Michael Sohn

Bei "Hart aber fair" steht das aktuelle Chaos an den Flughäfen im Zentrum des Abends: BDL-Geschäftsführer Matthias von Randow will mit Arbeitnehmern aus dem Ausland das Chaos an den Flughäfen stoppen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale, erklärt Reisenden ihre Rechte, dessen Umsetzung sich in der Theorie und der Praxis deutlich unterscheiden.

Statt "Sonne, Strand und Meer" erwartet Reisende aktuell vor allem eins: Chaos. Und das für sehr viel Geld. Dass sich nach zwei Jahren Pandemie und Mobilitätseinschränkungen jetzt eine außergewöhnliche Reiselust unter der Bevölkerung breit macht, dürfte die Airlines nicht überraschen. Trotzdem wirken sie unvorbereitet. Lange Schlangen an den Sicherheits-Check-Ins. Tausende Flüge wurden bereits annulliert. Moderator Frank Plasberg konfrontiert den Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft Matthias von Randow mit der Zahl der gestrichenen Flüge und dem Verdacht, dass diese Tatsache nun als "Kundenmaßnahme" verkauft werde.

"Die Preise sind keine Kompensationen der Corona-Ausfälle"

Von Randow beharrt darauf, dass die Airlines sehr wohl ihre Vorbereitungen getroffen haben, man sich trotzdem im Klaren sein müsse, dass während der Pandemie nahezu alle Beschäftigte in Teilzeit geschickt worden sind. Die Menschen hätten sich nach Branchen mit Zukunftsaussichten umgesehen. Vor allem die Logistikbranche boomte und lockte die Abwanderer an. Auch Reisebüro-Besitzerin Ute Dallmeier bestätigt das Problem der fliehenden Mitarbeiter in der Reisebranche: "Seit drei Jahren führen wir ein reines Krisenmanagement – das kann den ein oder anderen überfordern."

BDL-Geschäftsführer von Randow schildert bei "Hart aber fair" einen genauen Plan, den die Luftverkehrswirtschaft schon lange im Ärmel hat: "Wir haben 2000 türkische, ausgebildete Arbeitsnehmer, die bereit wären, sofort zu uns zu kommen". Vor allem gehe es um kraftintensive Arbeiten, wie das Be- und Entladen des Flugzeugs, für welche sich momentan keine Arbeitskräfte auf dem deutschen Markt finden lassen.

Kritik übt von Randow an dem zuständigen Bundesarbeitsministerium, welches zunächst eine Ausnahmegenehmigung erteilen müsse. Dies sei immer noch nicht geschehen und verzögere damit die Prozesse unnötig. Der BDL-Geschäftsführer glaube zudem nicht, dass diese chaotische Situation an den Flughäfen den ganzen Sommer über anhalte, sondern aktuell eher durch die Schulferien in den Ländern verschärft werde. Auch sei die Annullierung von ca. 8000 Flügen deutlich zu viel, an den insgesamt 850.000 von Deutschland aus gehenden Flügen mache dies jedoch einen Anteil von circa einem Prozent aus. Zu den massiv gestiegenen Preisen hat Reisebüro-Leiterin Dallmeier etwas zu sagen: "Die Preise sind keine Kompensationen der Corona-Ausfälle der letzten Jahre. Auch für uns sind Kosten gestiegen, die wir nun an die Verbraucher weitergeben müssen."

Entschädigungsleistungen bei Annullierung

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW klärt die Verbraucher über ihre Rechte auf, wenn es zu Flugannullierungen kommt. "Das Problem ist, dass die Leute nicht wissen, was ihnen zustehe, und die Airlines es ihnen nicht sagen", so Schuldzinski. Das sei auch der Grund gewesen, warum die Verbraucherzentrale bereits einige Airlines, darunter Eurowings und Lufthansa, verklagen mussten, allein um eine Öffnung der Kommunikationskanäle der Airlines zu erreichen.

Wird ein Flug bei einer Pauschalreise gecancelt, so ist der Veranstalter der erste, der sich "angemessen" kümmern muss. Zusätzlich muss die Airline einen Ausgleich zahlen. Wird bei separaten Buchungen der Flug mehr als drei Wochen im Voraus gestrichen, habe man, außer Geld zurück, keine Ansprüche. Ab zwei Wochen vor Abflug gehen die Entschädigungsleistungen der Airline los. Wird der Flug eine Woche oder weniger vor Abflug annulliert, ist die Airline sogar dazu verpflichtet, einen Ersatzflug zu organisieren. Soweit die Theorie. Die Praxis sehe jedoch leider oft anders aus, erklärt Schuldzinski: "Wenn theoretische Rechte ins praktische umgesetzt werden, läuft das meistens ins Leere". Auch bei dem Recht auf Erstattung eines Verdienstausfalles aufgrund eines annullierten Rückflugs äußert sich Schuldzinski undeutlich klar: "theoretisch kann man es geltend machen lassen – wer eine Rechtschutzversicherung hat und Zeit und Lust…"

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