Vergnügungspark verklagt Taylor Swift
Taylor Swift hat eine ungewöhnlich anmutende Klage am Hals: Angeblich verletzt ihr Albumtitel "Evermore" die Markenrechte des "Evermore Park" im US-Bundesstaat Utah. Zumindest ist der Themenpark davon felsenfest überzeugt.
Für Europäer ungewöhnliche, teils absurde Klagen sind in den USA keine Seltenheit – nun trifft es auch Popstar Taylor Swift. Im Dezember 2020 veröffentlichte die 31-Jährige ihr in Selbstisolation entstandenes neuntes Studioalbum "Evermore". Doch dies ist nicht nur der Titel ihres Albums, sondern auch der Name eines Fantasy-Vergnügungsparks im US-Bundesstaat Utah. Nun wittert der "Evermore Park" laut der amerikanischen Musik-Website "Pitchfork" eine Markenrechtsverletzung und verklagt die Sängerin auf Schadenersatz in Millionenhöhe.
Offenbar ging die Klage bereits am Dienstag, 2. Februar, bei einem Bezirksgericht in Utah ein. Die Schadenersatzforderungen umfassen auch die Anwaltskosten. Demnach habe Swifts "Evermore" die Markenrechte des Themenparks verletzt. Des Weiteren habe der Albumtitel "zu verwirrten Gästen geführt und die Suche des Parks bei Google negativ beeinflusst".
Taylor Swifts Anwälte reagierten prompt und bezeichnen die Klage in einem eingereichten Brief ans Gericht als "unbegründet". Taylor Swift habe die Markenrechte des Parks "nicht verletzt" Darüber hinaus sind Swifts Anwälte davon überzeugt, dass es unmöglich sei, den "Evermore Park" mit dem Albumtitel zu verwechseln. Dabei erlaubten sich die Anwälte gar einen kleinen Spaß: Im Gegensatz zum Shop des Parks würde der Popstar auf seiner Webseite keine Dracheneier anbieten, schließlich bevorzuge die Sängerin Schlangeneier.
Deutlich humorloser ist hingegen die Ansage, man würde gar nicht daran denken, "die Verwendung der Marke 'Evermore' einzustellen oder zu unterlassen". Womöglich wird der Park sich damit zufriedengeben müssen, in Zukunft nur das zweitbekannteste "Evermore" zu sein.
Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH