Verbotene "Tatort"-Folgen: Deshalb dürfen sie nicht mehr gezeigt werden!

Seit über fünf Jahrzehnten begeistert der ARD-Krimi „Tatort“ Millionen Zuschauer und gehört längst zu den erfolgreichsten TV-Formaten im deutschsprachigen Raum. Doch nicht jede Folge der Kultreihe darf heute noch gezeigt werden. Manche Episoden sind aus dem Programm verschwunden – zu brisant, zu heikel oder schlicht nicht mehr zeitgemäß. Was steckt hinter diesen verbotenen „Tatorten“? Und warum gelten einige Krimis als so problematisch, dass sie nie wieder im Fernsehen laufen?
Als 1970 die allererste Folge über die Bildschirme flimmerte, ahnte wohl niemand, welche Erfolgsgeschichte daraus werden würde. Mit regelmäßig über zehn Millionen Zuschauern ist „Tatort“ die unangefochtene Nummer eins unter den deutschen Krimiserien. Ausgezeichnet mit Preisen wie dem Grimme-Preis oder der Goldenen Kamera, hat das Format Fernsehgeschichte geschrieben. Manche Kommissare – allen voran Götz George in seiner Rolle als Horst Schimanski – sind längst zu Ikonen geworden.
Diese "Tatort"-Folgen laufen nicht mehr
Trotz der zahlreichen erfolgreichen Folgen gingen einige Episoden so richtig daneben – und manche sogar so sehr, dass sie dem Publikum nicht mehr gezeigt werden dürfen. Sogar die Politik mischte in manchen Fällen mit!
CDU-Politiker: "Brutal, sexistisch und menschenverachtend"
Bei der "Tatort"-Folge "Krokodilwächter" schaltete sich sogar die Politik ein. 1996 ermittelten Ernst Roiter (Winfried Glatzeder) und Michael Zorowski (Robinson Reichel) in zwei Mordfällen in Berlin. In einem Postwagen ging eine Briefbombe hoch und eine junge Russin wurde später tot im Wald aufgefunden. Die Spur führte zum Handel mit osteuropäischen Frauen, die in Deutschland zur Prostitution gezwungen wurden. Doch warum regte dieser Film Politik, die Medien und zahlreiche Zuschauer so auf?
Die "Tatort"-Folge überraschte und schockierte mit Gewalt- und Sexszenen zur Sendezeit um 20.15 Uhr. "Brutal, sexistisch und menschenverachtend" urteilte damals der Medienbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans-Otto Wilhelm. Er kritisierte die "unerträglichen Gewaltszenen", wenn Frauen "Sex und Gewalt in demütigender Weise über sich ergehen lassen müssen". Auch bei den Zuschauern und bei der Presse kam die heftige Szenerie im Film nicht gut an, die den "Tatort" zerrissen. Nicht nur die Gewalt entsetzte, auch von „billigen Dialogen“ war zu lesen. Der Fall ging auch an den Kommissare Roiter und Zorowski nicht spurlos vorbei. Nach zwei Jahren und 12 "Tatort"-Fällen endete der Dienst der beiden Ermittler.
Ein antisemitischer "Tatort"?
Ein weiteres Mal schockierten die Berliner Kommissare Roiter und Zorowski. In "Tod im Jaguar" von 1996 sollten die Polizisten den Mord an einem jüdischen Geschäftsmann aufklären. Es stellte sich heraus, dass dieser sein Geld mit illegalen Geschäften gemacht hat. Natürlich regte diese klischeebesetzte Darstellung die Gemüter auf. Eine Pressemitteilung, die durchs Land ging, befeuerte die Thematik. Laut zahlreichen Medienberichten soll darin anti-jüdischer Inhalt verbreitet worden sein. Diese Pressemitteilung ist nicht mehr zu finden. Die Episode soll auf keinen Fall mehr gezeigt werden.
Probleme hinter der Kamera
Etwas schlichter ist es bei der Folge "Der Fall Geisterbahn" aus dem 1972 abgelaufen. Kommissar Konrad (Klaus Höhne) und Hauptmeister Klipp (Herbert Bötticher) klären darin den Mord an einem Geisterbahnbesitzer auf. Ihr Weg führt sie weiter in die Drogenszene. Das Problem der Folge waren die Lizenzrechte. Kurze Zeit nach der Ausstrahlung musste die Produktionsfirma Horst Film Berlin Konkurs anmelden. Die Episode sollte bis zur Klärung nicht wieder ausgestrahlt werden. Diese Einigung scheint bis heute nicht erfolgt zu sein.
Krankheit völlig falsch dargestellt
Bereits vor der Ausstrahlung soll das Drehbuch zu "Mit nackten Füßen" umstritten gewesen sein. Der Sender WDR soll die Geschichte vorab abgelehnt haben, doch der HR entschied sich für eine Produktion. Darin ermittelt Hauptkommissar Sander (Volkert Kraeft) an dem Mord an einer Frau, die mit nackten Füßen und eingeschlagenem Kopf gefunden wurde. Ins Visier gerät ihre Arbeitskollegin Verena, die an einer besonderen Form von epileptischen Anfällen leidet. In der Folge wird die Krankheit so dargestellt, als würden Betroffene in eine Art Dämmerzustand fallen, in dem sie unkontrolliert aggressiv und gefährlich werden könnten. Dass dies nicht der Wahrheit entspricht, regte viele Zuschauer und Patienten auf.
Wenn der "Tatort" angezeigt wird
Maria Furtwängler bekamt für ihren Hannover "Tatort" Probleme mit einer ganzen Gemeinde. 2007 ging es in "Wem Ehre gebührt" um einen Ehrenmord an einer Türkin. Bei ihren Ermittlungen erfährt sie von einem inzestuösem Verhältnis innerhalb der Familie. Diese Darstellung sorgte bei der alevitischen Gemeinde für große Aufregung. Der Dachverband aus Berlin stellte sogar eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Daher soll diese "Tatort"-Folge nie wieder dem Publikum gezeigt werden.
Diese "Tatort"-Episoden liegen in der Grauzone
Es gibt noch weitere Episoden, die den Zuschauern verborgen bleiben sollten. "Tod im U-Bahnschacht" durfte knapp 20 Jahre lang niemand sehen. 1975 wurde in dem Krimi ein Arbeiter von einer Planierraupe zermalmt. Sein Todeskampf wurde in einer Großaufnahme gezeigt. Doch die Presse vermutete, dass dieser "Tatort" nicht nur wegen dieser Szene gesperrt wurde. Der CSU-Politiker Franz Josef Strauß machte seine Kritik an der Episode öffentlich und bezeichnete die Folge als "dümmlich und geschmacklos". Dennoch ging "Tod im U-Bahnschacht" 1995 und 2018 erneut auf Sendung.
"Der gelbe Unterrock" sorgte 1980 für großes Aufsehen. Kommissarin Buchmüller, gespielt von Nicole Heesters, suchte in ihrem letzten Fall den Mörder des Mädchens Marianne. Die dargestellte Gewalt an Frauen wurde den Zuschauern damals zu drastisch vor Augen geführt. Die damalige TV-Chefin soll sich persönlich dafür eingesetzt haben, dass diese Folge nie wieder gezeigt wird. Das änderte sich allerdings 2016. 36 Jahre nach der Erstausstrahlung hatte der Krimi allerdings an Aufreger-Potenzial verloren. Da waren die Zuschauer längst andere TV-Kaliber gewöhnt und kaum einer störte sich noch an der Folge.
Ziemlich brutal ging es auch 1970 in der Folge "Drei Schilling" aus dem Jahr 1977 zu. Nachdem man zwei besonders heftige Szenen herausgeschnitten hatte, durfte der Film 2003 ausgestrahlt werden.
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