Urteil

Europäischer Gerichtshof: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Der amtierende ARD-Intendant Ulrich Wilhelm, aber auch seine Kollegen Thomas Bellut vom ZDF und Stefan Raue vom Deutschlandradio können aufatmen: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs besteht keine Veranlassung, am deutschen System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu rütteln.

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag, der immer wieder Kritiker auf den Plan ruft, geht laut der Entscheidung in Luxemburg mit dem EU-Recht konform. Der Beitrag stelle demnach keine unerlaubte staatliche Beihilfe da. Nach der letzten Umstellung des Systems im Jahr 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung und nicht mehr pro Empfangsgerät erhoben. Kritikern dürfte damit nun reichlich Wind aus den Segeln genommen worden sein: Zuletzt hatte im Sommer das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei. Er beträgt derzeit 17,50 Euro im Monat.

In einem ersten Statement begrüßt das ZDF die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen."


Quelle: teleschau – der Mediendienst

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