Rechte von Urhebern gestärkt

Urteil des EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien

26.04.2017, 17.00 Uhr
Wer auf illegalen Angeboten Filme oder Serien streamt, kann sich strafbar machen.
Wer auf illegalen Angeboten Filme oder Serien streamt, kann sich strafbar machen.  Fotoquelle: Twin Design / Shutterstock.com

    Wer Filme, Serien oder Sportübertragungen illegal im Internet streamt, kann gegen das Gesetz verstoßen. In einem entsprechenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof damit die Rechte von Urhebern gestärkt.

    Bislang sind viele Nutzer von Streamingportalen davon ausgegangen, dass sich lediglich die Betreiber von Angeboten wie kinox.to oder movie4k.to durch das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Inhalte strafbar machen, nicht aber sie selbst. Denn anders als bei Filesharing-Diensten werden Filme, Serien oder Live-Übertragungen der Fußball-Bundesliga beim Streaming vom Nutzer nicht weiterverbreitet, sondern lediglich konsumiert.

    "Öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke

    Das jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil könnte nun allerdings auch für die Nutzer illegaler Streamingportale Konsequenzen haben. Konkret ging es in dem Fall um das Angebot der niederländischen Website "Filmspeler", die eine Multimedia-Box für den Fernseher vertreibt, mit deren Hilfe die Besitzer auch illegale Streamingseiten abrufen können.

    Somit werde über den Verkauf des Gerätes eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen. Das wiederum ist nur dem Urheber gestattet. Der Käufer eines solchen Mediaplayers verschaffe sich laut EuGH zudem "freiwillig und in Kenntnis der Sachlage" Zugang "zu einem kostenlosen und nicht zugelassenen Angebot geschützter Werke". Das beeinträchtige die normale Verwertung und verletze die Rechte des Urhebers.

    Auf andere Geräte übertragbar

    Da sich das Urteil theoretisch auch auf jedes andere streamingfähige Gerät übertragen lässt, wie zum Beispiel dem Computer, können sich Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Filme und Serien auf dubiosen Webportalen anschauen, folglich strafbar machen. Wer legale Streaming-Angebote wie Netflix oder Amazon Prime Video nutzt, hat indes nichts zu befürchten.

    Die Chance, abgemahnt zu werden, ist derweil trotz des Urteils gering. In der Regel speichern Betreiber illegaler Angebote die IP-Adressen ihrer Nutzer nicht und somit können diese auch nur schwer zurückverfolgt werden.

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