Die Dokumentation "Frau S. will sterben" erschüttert und regt zum Nachdenken an: Wie kann und darf ein möglichst würdevoller Abschied aussehen?
Ende 2015 beschloss der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung". Aktivitäten von Sterbehelfern wurden hierzulande dadurch unmöglich gemacht. Auch Ärzte, die bei einem Suizid helfen, laufen Gefahr, sich strafbar zu machen. Eigentlich sollte mit dem Gesetz Rechtsklarheit geschaffen werden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Das zeigt auch der erschütternde Fall von "Frau S", der nun im Rahmen des ARD-Themenabends "Selbstbestimmtes Sterben" zu sehen ist.
Die 78-Jährige litt zeit ihres Lebens unter den Folgen einer damals noch nicht behandelbaren Kinderlähmung. Nun, in ihrem höheren Alter, werden die Schmerzen erst recht unerträglich. Einfachste Bewegungen sind ihr nicht mehr möglich. Der Körper von Frau S. macht nicht mehr mit – "Frau S. will sterben".
Das Gesetz untersagt Frau S. ihren letzten Wunsch
In dem erschütternden Film von Ulrich Neumann und Sebastian Bösel erklärt Frau S., warum sie nun nicht mehr leben oder in ihren Worten leiden will. Sie will ihrem Leben ein Ende setzen, noch bevor sie einen Becher mit Schlafmittel und einer tödlichen Substanz nicht mehr selbst trinken kann. Doch das Gesetz von 2015 untersagt Frau S. ihren allerletzten Wunsch. Ist das gerechtfertigt?
Ein moralisch sehr schweres Thema, das auch so ein Film letztendlich nicht beantworten kann. Der berührende Beitrag regt jedoch sehr zum Nachdenken über einen möglichst würdevollen Abschied an. Er läuft im Ersten direkt im Anschluss an den Spielfilm "Die letzte Reise" mit Christiane Hörbiger, der sich ebenfalls mit der Sterbehilfe auseinandersetzt.
Quelle: teleschau – der Mediendienst