Urteil gefällt

Falsche Behauptungen? Anne Wünsche gewinnt vor Gericht gegen Oliver Pocher

04.12.2025, 10.22 Uhr
Der Rechtsstreit zwischen Anne Wünsche und Oliver Pocher ist vorerst entschieden. Das Landgericht Hamburg untersagte Pocher, bestimmte Aussagen über Wünsche zu verbreiten.
Oliver Pocher trägt einen Anzug und schaut ernst.
Oliver Pocher hat einen laufenden Prozess verloren.  Fotoquelle: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Follower, Likes und Reichweite – das ist die Währung der Influencer. TV-Persönlichkeit Oliver Pocher hatte 2020 infrage gestellt, ob Reality-TV-Star Anne Wünsche („Berlin Tag und Nacht“, RTL2) wirklich so erfolgreich ist, wie es in den sozialen Medien den Anschein hat. Was folgte war ein fünf Jahre währender Rechtsstreit, der jetzt sein Ende gefunden hat – zu Gunsten der Influencerin.

Oliver Pochers Behauptungen

Comedian Oliver Pocher veröffentlichte 2020 auf Instagram im Rahmen seines eigenen Formats – der sogenannten „Bildschirmkontrolle“ – ein Video über die Influencerin. Darin legte er angebliche Beweise vor, die belegen sollten, dass Anne Wünsche Follower, Likes sowie 96.500 Herzchen-Kommentare gekauft haben soll. Dabei blieb es jedoch nicht: Ein weiteres Video mit dem Titel „Die Verstörung der Anne W.“ sollte „angebliche Beweise“ für die zuvor aufgestellten Behauptungen liefern, wie Wünsches Rechtsanwalt Stephan Mathé in einer Stellungnahme schreibt, aus der die Tageszeitung „Welt“ zitiert.

Da die Behauptungen Pochers „nachweislich falsch“ seien, hatte der Anwalt mehrere einstweilige Verfügungen im Namen seiner Mandantin beantragt und auch Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt. Die Vorwürfe hätten seiner Mandantin geschadet. Die 34-Jährige habe dadurch Kooperationspartner verloren, geplante Zusammenarbeiten seien abgesagt worden.

Urteil gegen Pocher noch nicht rechtskräftig

Nun ist das Landgericht Hamburg der Argumentation von Wünsches Anwälten gefolgt. Diese haben vor Gericht darlegen können, dass die von Pocher präsentierten „Beweise“ nicht glaubhaft und sein Zeuge nicht glaubwürdig gewesen seien. Am 28. November entschied das Landgericht Hamburg daher, dass der 47-jährige Entertainer bestimmte Aussagen über Wünsche nicht mehr verbreiten darf. Hält er sich nicht dran, drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.



Die 34-jährige Mutter dreier Kinder hatte auch einen Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht. Diesen wies das Gericht jedoch ab, weil die Richter zu dem Schluss kamen, dass die von Pocher getätigten Aussagen dafür „nicht ausreichend“ seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen.

Persönliche Stellungnahme von Wünsche

Wünsche betont nun in einer persönlichen Stellungnahme, dass es ihr in dem Verfahren vor allem „um Gerechtigkeit“ gegangen sei. Zu weit sei Pocher laut Wünsche gegangen, „weit über das hinaus, was man noch als Comedy bezeichnen könnte. Für sie habe nicht der finanzielle Aspekt im Vordergrund gestanden, sondern „Integrität, Ruf und der Schutz meiner Familie“. So sei der Schritt vor Gericht für sie auch die logische Konsequenz gewesen.

Das könnte dich auch interessieren