„Wer wird Millionär? Die 3-Millionen-Euro-Woche"

Günther Jauch räumt ein: Vorurteile gegen kopftuchtragende Frau

10.10.2025, 13.39 Uhr
Im spektakulären Finale der 3-Millionen-Euro-Woche, eine Sonderausgabe von „Wer wird Millionär?“, ging es am Donnerstagabend um das ganz große Geld – und um eine überraschend persönliche Beichte von Günther Jauch, die mit tiefer Reue einher ging.
Günther Jauch
Fauxpas von Quizmaster Günther Jauch: Mit Vorurteilen trat er einer muslimischen Frau aus dem Publikum gegenüber - und zeigte anschließend tiefe Reue.  Fotoquelle: RTL / Stefan Gregorowius

Am Donnerstagabend endete die 3-Millionen-Euro-Woche von „Wer wird Millionär?“ mit einem spektakulären Finale – doch neben dem Kampf um das ganz große Geld sorgte Günther Jauch mit einer unerwartet persönlichen Einsicht gepaart mit tiefer Reue für die eigentliche Überraschung.

Christopher Suhr und die 50.000 Euro-Frage: So half der Zusatzjoker

Nachdem er anfänglich bei der 500 Euro-Frage auf dem Schlauch stand, kämpfte er sich ohne größeren Probleme bis zur 50.000 Euro-Frage vor. Diese fragte nach dem Inhalt von Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Als Antwortmöglichkeiten standen dem Kandidaten die Verweigerung des Kriegsdienstes, der Bau eines Carports, die Gründung eines Vereins und das Recht, ein Deutscher zu werden, zur Verfügung.

Zunächst vermutete sein Telefonjoker fälschlicherweise die Vereinsgründung ehe Suhr sicherheitshalber noch zum Zusatzjoker griff – mit Erfolg. Mithilfe ihrer Expertise erreichte der Kandidat die nächste Runde. Doch anstatt sich über den Mut einer Zuschauerin zu freuen, räumte Jauch Vorurteile ein. Die aus dem Publik aufgestandene Frau, trug ein Kopftuch.

Günther Jauch nach Vorurteilen: "Deswegen schäme ich mich auch"

Der Moderator offenbarte: „Wissen Sie, wofür ich mich jetzt ein bisschen schäme? Ich hatte Angst, als ich Ihr Kopftuch gesehen habe, dass Sie womöglich doch sagen, das könnte damit zusammenhängen, dass grundgesetzlich garantiert ist, dass man Deutscher werden kann.“



Was der Quizmaster zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht wusste: Bei der Frau handelte es sich um eine Volljuristin, die dem ratlosen Suhr souverän die richtige Antwort nennen konnte. Denn wie die Akademikerin wusste, handelt es sich bei Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

Jauch war die Situation sichtlich unangenehm: „Da bekenne ich mich dazu, und deswegen schäme ich mich auch.“ Suhr gewann am Ende 55.000 Euro.

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