Schmähgedicht gegen Erdogan

Jan Böhmermanns Klage gegen Merkel abgewiesen

Das neueste Kapitel der Causa "Schmähgedicht": Jan Böhmermann wehrte sich gerichtlich gegen eine Aussage von Kanzlerin Angela Merkel. Seine Klage wurde nun abgelehnt.

Der Satiriker hatte eine Unterlassungsklage gegen das Kanzleramt eingereicht, die das Berliner Verwaltungsgericht nun abgelehnt hat. Die Klage richtete sich gegen keine Geringere als Bundeskanzlerin Merkel. Weder Böhmermann noch Merkel waren zu dem Gerichtsverfahren erschienen.

Am 31. März 2016 hatte der 33-jährige Satiriker mit seinem "Schmähgedicht" den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" beleidigt und einen gewaltigen Wirbel ausgelöst. Er wollte, so erklärte er es selbst, damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Viele – unter anderem auch Angela Merkel – sahen das etwas anders. Merkel äußerte, dass es sich um einen "bewusst verletzenden Text" handelte, gab aber kurz darauf zu, dass diese Aussage ein Fehler war. Die Bundesregierung versicherte, dass diese kritische Einschätzung nicht wiederholt werden würde. Doch Jan Böhmermann legte noch nach: Mit der Unterlassungsklage wollte er nun gerichtlich regeln, dass Angela Merkel das Gesagte nicht wiederholen dürfe.

Sein Anwalt Reiner Geulen bezeichnete die Aussage Merkels als "nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung". Es könne nicht sein, dass sich die Bundesregierung "aus politischen Gründen mit juristischen Bewertungen in die freie und unabhängige Rechtsprechung einmischt", und Böhmermann sei in seinen Grundrechten auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt worden. Bis heute würden sein Mandant und dessen Familie bedroht, hieß es weiter. Daher solle die Aussage Merkels aus dem Protokoll geschwärzt oder mit einer Fußnote versehen werden.

Damals wurde ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidung eingeleitet, doch die Ermittlungen wurden schnell eingestellt. Das Landgericht Hamburg erreichte, dass er "ehrverletzende" Verse nicht wiederholen dürfe.


Quelle: teleschau – der Mediendienst

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