09.02.2025
Chancengleichheit muss gewahrt werden
Gerichtsurteil wegen TV-Sendung: Bündnis Sahra Wagenknecht muss in "Wahlarena" eingeladen werden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Der SWR muss die Spitzenkandidaten des BSW in seine Wahlarena-Formate vor der Bundestagswahl einladen, um die Chancengleichheit zu gewährleisten. Der SWR scheiterte mit seiner Beschwerde gegen diese Entscheidung.
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